ErwGr. 9

REG_2020_741 · über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung

Die Wiederverwendung von in geeigneter Weise behandeltem Abwasser, z. B. von Abwasser aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen, gilt als weniger umweltschädigend als andere alternative Methoden der Wasserversorgung wie etwa Wasserüberleitungen oder Entsalzungsanlagen. Jedoch wird eine derartige Wasserwiederverwendung, durch die Wasserverschwendung eingedämmt und ein Einsparungseffekt erzielt werden könnte, in der Union nur in begrenztem Maße genutzt. Das ist offenbar zum Teil auf die beträchtlichen Kosten für die Systeme zur Wiederverwendung von Abwasser und das Fehlen gemeinsamer Umwelt- und Gesundheitsstandards der Union für die Wasserwiederverwendung sowie, insbesondere was landwirtschaftliche Erzeugnisse anbelangt, auf mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken sowie mögliche Hindernisse für den freien Verkehr solcher mit aufbereitetem Wasser bewässerten Erzeugnisse zurückzuführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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