Art. 3 – Inkrafttreten und Geltungsbeginn

REG_2020_873 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2019/876 aufgrund bestimmter Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 27. Juni 2020.
Ungeachtet des Absatzes 2 des vorliegenden Artikels gilt Artikel 1 Nummer 4 ab dem 28. Juni 2021.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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