ErwGr. 5

REG_2020_878 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Nach Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wird unter anderem die Möglichkeit bestehen, dass die eindeutige Formelkennung bei gefährlichen Gemischen zur Verwendung an Industriestandorten nur auf dem Sicherheitsdatenblatt angegeben wird. Ferner wird die eindeutige Formelkennung bei bestimmten Gemischen, die nicht verpackt werden, auf dem Sicherheitsdatenblatt angegeben werden müssen. Aus Gründen der Kohärenz sollte in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 diesen Änderungen Rechnung getragen und angegeben werden, wo die eindeutige Formelkennung auf dem Sicherheitsdatenblatt erscheinen sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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