ErwGr. 6

REG_2021_100 · zur Festlegung eines spezifischen Finanzierungsprogramms für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nr. 1368/2013

Gemäß den ihnen aus dem Beitrittsvertrag bzw. der Beitrittsakte erwachsenden Verpflichtungen haben Bulgarien und die Slowakei mit Unterstützung der Union erhebliche Fortschritte bei der Stilllegung der Kernkraftwerke Kosloduj und Bohunice V1 erzielt. Es sind jedoch weitere Arbeiten erforderlich, um den Stilllegungsendzustand auf sichere Weise zu erreichen. Nach den derzeitigen Stilllegungsplänen sollen die Stilllegungsarbeiten für das Kernkraftwerk Kosloduj bis Ende 2030 und für das Kernkraftwerk Bohunice V1 bis 2025 abgeschlossen sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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