Anhang IV – INDIKATOREN FÜR DIE EASI-KOMPONENTE

REG_2021_1057 · zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013

Indikatoren für die EaSI-Komponente
— Zahl der analytischen Tätigkeiten,
— Zahl der Tätigkeiten im Bereich des Informationsaustauschs und des Lernens voneinander,
— Zahl der sozialen Erprobungen,
— Zahl der Maßnahmen für den Kapazitätsaufbau und die Vernetzung,
— Zahl der Stellenvermittlungen im Rahmen der gezielten Mobilitätsprogramme.
Für den Indikator „Anzahl der Stellenvermittlungen im Rahmen gezielter Mobilitätsmaßnahmen“ werden die Daten nur alle zwei Jahre erhoben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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