ErwGr. 14

REG_2021_1057 · zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013

Der ESF+ sollte Unterstützung für die Verbesserung von Qualität, Inklusivität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung gewähren, unter anderem durch die Förderung des digitalen Lernens, die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens und die berufliche Weiterbildung der Lehrkräfte, um den Erwerb von Schlüsselkompetenzen, insbesondere grundlegender Kompetenzen wie unter anderem Gesundheitskompetenz, Medienkompetenz, unternehmerische Kompetenz, Sprachkompetenz, digitale Kompetenz und Kompetenzen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung, zu erleichtern, die jeder für die persönliche Entfaltung und Entwicklung, den Beruf, die soziale Inklusion und eine aktive Bürgerschaft benötigt. Der ESF+ sollte ein Weiterkommen im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Übergang ins Erwerbsleben begünstigen, das lebenslange Lernen und die Beschäftigungsfähigkeit fördern, um so die uneingeschränkte Teilhabe aller an der Gesellschaft zu erleichtern, und zur Wettbewerbsfähigkeit, u. a. durch Verfolgung des Werdegangs von Absolventen, sowie zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Innovation beitragen, indem nachhaltige Initiativen, die in größerem Maßstab umgesetzt werden können, in diesen Bereichen unterstützt, die auf verschiedene Zielgruppen, wie z. B. Menschen mit Behinderungen, abgestimmt sind. Erreichen ließe sich eine derartige Begünstigung und Unterstützung und ein derartiger Beitrag z. B. durch E-Learning, berufspraktische Ausbildungen, Praktika, duale Ausbildungssysteme und Lehrlingsausbildungen im Sinne der Empfehlung des Rates vom 15. März 2018 zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung, lebensbegleitende Beratung, Antizipation des Qualifikationsbedarfs in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Lehrmaterial und Vermittlungsmethoden auf dem neuesten Stand, Arbeitsmarktprognosen und Verfolgung des Werdegangs von Absolventen, Schulung von Akteuren im Bildungswesen, Validierung von Lernergebnissen und Anerkennung von Qualifikationen und Zertifikaten aus der Wirtschaft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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