ErwGr. 16

REG_2021_1057 · zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013

Der ESF+ sollte flexible Möglichkeiten für den Ausbau von Kompetenzen und den Erwerb neuer und unterschiedlicher Kompetenzen durch alle fördern, insbesondere unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, Kompetenzen für Schlüsseltechnologien und Kompetenzen für die grüne Wirtschaft und für industrielle Ökosysteme im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine neue Industriestrategie für Europa“. Im Einklang mit der europäischen Agenda für Kompetenzen und der Empfehlung des Rates für Weiterbildungspfade (15) sollte der ESF+ flexible Bildungswege‚ einschließlich kurzer gezielter modularer Schulungen, die gut zugänglich sind und zu bescheinigten Lernergebnissen führen, unterstützen, um Menschen Kompetenzen zu vermitteln, die an die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts und der industriellen Ökosysteme angepasst sind sowie dem ökologischen und dem digitalen Wandel, der Innovation und sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen, um Umschulungen und Weiterqualifizierungen zu erleichtern und die Beschäftigungsfähigkeit, berufliche Übergänge, geografische und branchenübergreifende Mobilität zu fördern sowie insbesondere geringqualifizierte Menschen, Menschen mit Behinderungen und schlecht qualifizierte Erwachsene zu unterstützen. Der ESF+ sollte auch die Bereitstellung von Hilfen für Einzelpersonen im Hinblick auf integrierte Kompetenz, einschließlich beschäftigter, selbstständiger und arbeitsloser Personen, durch Instrumente wie individuelle Lernkonten erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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