ErwGr. 49

REG_2021_1058 · über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds

Um Lösungen zu finden bzw. anzubieten, die Fragen der nachhaltigen Stadtentwicklung auf Unionsebene betreffen, sollten die innovativen Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung durch eine Europäische Stadtinitiative ersetzt werden, die in direkter oder indirekter Mittelverwaltung durchgeführt wird. Diese Initiative sollte alle städtischen Gebiete, auch funktionale Stadtgebiete, abdecken und der Umsetzung der Städteagenda für die Europäische Union dienen. Damit lokale Behörden für die Beteiligung an den thematischen Partnerschaften im Rahmen der Städteagenda gewonnen werden, sollte der EFRE Unterstützung für organisatorische Kosten im Zusammenhang mit einer solchen Beteiligung gewähren. Die Initiative könnte auch eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit in städtischen Fragen umfassen, insbesondere die Zusammenarbeit zum Aufbau von Kapazitäten auf lokaler Ebene zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele der VN. Bei der Verwaltung und Umsetzung der Europäischen Stadtinitiative sollten Mitgliedstaaten sowie regionale und lokale Behörden aktiv eingebunden werden. Zu den im Rahmen eines solchen Verwaltungsmodells vereinbarten Maßnahmen könnte ein Austausch für Vertreter der regionalen und der lokalen Ebene gehören. Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Stadtinitiative sollten dazu beitragen, dass innerhalb funktionaler städtischer Gebiete Verbindungen zwischen Stadt und Land entstehen. Die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Netz für die Entwicklung des ländlichen Raums ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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