ErwGr. 38

REG_2021_1119 · zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“)

Da die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinschaften großen Einfluss darauf haben, dass der Übergang zur Klimaneutralität vorankommt, sollte ein starkes öffentliches und gesellschaftliches Engagement für den Klimaschutz in einem inklusiven und zugänglichen Prozess auf allen Ebenen, darunter auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, gefördert und erleichtert werden. Die Kommission sollte sich daher an alle Teile der Gesellschaft — darunter Interessenträger, die verschiedene Wirtschaftszweige repräsentieren — wenden und Möglichkeiten für deren Engagement für eine klimaneutrale und klimaresiliente Gesellschaft schaffen, unter anderem durch den Europäischen Klimapakt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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