ErwGr. 7

REG_2021_1133 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 603/2013, (EU) 2016/794, (EU) 2018/1862, (EU) 2019/816 und (EU) 2019/818 hinsichtlich der Festlegung der Voraussetzungen für den Zugang zu anderen Informationssystemen der EU für Zwecke des Visa-Informationssystems

In der vorliegenden Verordnung wird festgelegt, wie diese Interoperabilität herzustellen ist und wie die Bedingungen für die Abfrage von im SIS, in Eurodac oder im ECRIS-TCN gespeicherten Daten oder von Europol-Daten durch das automatisierte VIS-Verfahren zur Ermittlung von Treffern anzuwenden sind. Daher müssen die Verordnungen (EU) Nr. 603/2013 (9), (EU) 2016/794 (10), (EU) 2018/1862 (11), (EU) 2019/816 (12) und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert werden, um das VIS mit den anderen Informationssystemen der EU und mit Europol-Daten zu verbinden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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