ErwGr. 50

REG_2021_1134 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/512/EG und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates zur Reform des Visa-Informationssystems

Die Abfrage der mit dem Beschluss Nr. 1105/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (19) erstellten Liste der visierfähigen Reisedokumente, die ihren Inhaber zum Überschreiten der Außengrenzen berechtigen, ist zwingender Bestandteil der Prüfung von Anträgen auf ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt. Die Visumbehörden sollten dieser Verpflichtung systematisch nachkommen, weshalb diese Liste in das VIS aufgenommen werden sollte, damit die Anerkennung des Reisedokuments des Antragstellers automatisch verifiziert werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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