zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/512/EG und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates zur Reform des Visa-Informationssystems
REG_2021_1134 · 81 Artikel · 2 Anhänge · 67 Erwägungsgründe
Artikel
- Art. 1Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008
- Art. 2Zweck des VIS
- Art. 2aSystemarchitektur
- Art. 5Kategorien von Daten
- Art. 5aListe der anerkannten Reisedokumente
- Art. 6Zugang zur Eingabe, Änderung, Löschung oder Abfrage von Daten
- Art. 9aAbfragen in anderen Informationssystemen und Datenbanken
- Art. 9bBesondere Bestimmungen zu Familienangehörigen von Unionsbürgern oder von anderen Drittstaatsangehörigen, die nach Unionsrecht das Recht auf Freizügigkeit genießen
- Art. 9cManuelle Verifizierung und Folgemaßnahmen in Bezug auf Treffer durch die zuständigen Visumbehörden
- Art. 9dManuelle Verifizierung der Treffer durch die benannten VIS-Behörden
- Art. 9eManuelle Verifizierung und Folgemaßnahmen in Bezug auf Treffer in der ETIAS-Überwachungsliste
- Art. 9fFolgemaßnahmen in Bezug auf bestimmte Treffer durch das SIRENE-Büro
- Art. 9gFolgemaßnahmen in Bezug auf bestimmte Treffer durch die benannten VIS-Behörden
- Art. 9hDurchführung und Handbuch
- Art. 9iAufgaben von Europol
- Art. 9jSpezifische Risikoindikatoren
- Art. 9kVIS-Überprüfungsausschuss
- Art. 9lVIS-Beratungsgremium für Grundrechte
- Art. 16Verwendung des VIS zur Konsultation und für Ersuchen um Dokumente
- Art. 21Zugriff auf VIS-Daten zur Bestimmung der Zuständigkeit für Anträge auf internationalen Schutz
- Art. 22Zugriff auf VIS-Daten zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz
- Art. 22aVerfahren für die Eingabe von Daten bei der Beantragung eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt oder eines Aufenthaltstitels
- Art. 22bAbfragen in Informationssystemen und Datenbanken
- Art. 22cZusätzlich aufzunehmende Daten bei Erteilung eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt oder eines Aufenthaltstitels
- Art. 22dZusätzlich aufzunehmende Daten in bestimmten Fällen der Verweigerung eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt oder eines Aufenthaltstitels
- Art. 22eZusätzlich aufzunehmende Daten bei Entzug, Aufhebung oder Annullierung eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt oder eines Aufenthaltstitels
- Art. 22fZusätzlich aufzunehmende Daten bei Verlängerung eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt oder Erneuerung eines Aufenthaltstitels
- Art. 22gZugriff auf VIS-Daten zur Verifizierung von Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstiteln an Außengrenzübergangsstellen
- Art. 22hZugriff auf VIS-Daten zur Verifizierung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
- Art. 22iZugriff auf VIS-Daten zur Identifizierung
- Art. 22jZugriff auf VIS-Daten zur Bestimmung der Zuständigkeit für Anträge auf internationalen Schutz
- Art. 22kZugriff zu VIS-Daten zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz
- Art. 22lBenannte Behörden der Mitgliedstaaten
- Art. 22mEuropol
- Art. 22nVerfahren für den Zugang zu VIS-Daten zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken
- Art. 22oBedingungen für den Zugriff der benannten Behörden der Mitgliedstaaten auf VIS-Daten
- Art. 22pZugang zu VIS-Daten zur Identifizierung von Personen, die sich in einer besonderen Situation befinden
- Art. 22qVerwendung von VIS-Daten zum Zwecke der Eingabe von Ausschreibungen in das SIS zu vermissten Personen oder schutzbedürftigen Personen, die an einer Reise gehindert werden müssen, und Zugriff auf diese Daten
- Art. 22rVerfahren und Bedingungen für den Zugriff Europols auf VIS-Daten
- Art. 22sFühren von Protokollen zu Anträgen auf Abfrage von VIS-Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer Straftaten oder sonstiger schwerer Straftaten
- Art. 22tBedingungen für den Zugriff der benannten Behörden eines Mitgliedstaats, für den diese Verordnung noch nicht in Kraft gesetzt wurde, auf VIS-Daten
- Art. 23Aufbewahrungsfrist für die Datenspeicherung
- Art. 24Änderung von Daten
- Art. 26Betriebsmanagement
- Art. 27aInteroperabilität mit anderen EU-Informationssystemen und den Europol-Daten
- Art. 29Verantwortlichkeit für die Verwendung und die Qualität von Daten
- Art. 29aBesondere Vorschriften für die Eingabe von Daten
- Art. 31Übermittlung von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen
- Art. 32aSicherheitsvorfälle
- Art. 33Haftung
- Art. 34Führen von Protokollen
- Art. 36Sanktionen
- Art. 36aDatenschutz
- Art. 38Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten, ihre Berichtigung, Vervollständigung und Löschung sowie auf Beschränkung ihrer Verarbeitung
- Art. 39Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte
- Art. 40Rechtsbehelfe
- Art. 41Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden
- Art. 42Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Art. 43Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Art. 45Durchführung durch die Kommission
- Art. 45aVerwendung von VIS-Daten zur Erstellung von Berichten und Statistiken
- Art. 45bMitteilungen
- Art. 45cDatenzugriff zur Verifizierung durch Beförderungsunternehmer
- Art. 45dAusweichverfahren für den Fall, dass der Datenzugriff durch Beförderungsunternehmer technisch nicht möglich ist
- Art. 45eZugriff auf VIS-Daten durch Teams der Europäischen Grenz- und Küstenwache
- Art. 45fVoraussetzungen und Verfahren für den Zugriff auf VIS-Daten durch Teams der Europäischen Grenz- und Küstenwache
- Art. 48aAusübung der Befugnisübertragung
- Art. 49Ausschussverfahren
- Art. 49aBeratergruppe
- Art. 50Überwachung und Bewertung
- Art. 3Änderung der Verordnung (EU) 2016/399
- Art. 4Änderung der Verordnung (EU) 2017/2226
- Art. 11aInteroperabilität mit dem VIS
- Art. 19Anwendbarkeit der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1861
- Art. 7Änderung der Verordnung (EU) 2018/1861
- Art. 18aFühren von Protokollen für die Zwecke der Interoperabilität mit dem VIS
- Art. 8Änderung der Verordnung (EU) 2019/817
- Art. 9Änderung der Verordnung (EU) 2019/1896
- Art. 10Aufhebung
- Art. 11Inbetriebnahme
- Art. 12Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhänge
Erwägungsgründe (67)
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
- ErwGr. 10
- ErwGr. 11
- ErwGr. 12
- ErwGr. 13
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- ErwGr. 15
- ErwGr. 16
- ErwGr. 17
- ErwGr. 18
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- ErwGr. 20
- ErwGr. 21
- ErwGr. 22
- ErwGr. 23
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- ErwGr. 25
- ErwGr. 26
- ErwGr. 27
- ErwGr. 28
- ErwGr. 29
- ErwGr. 30
- ErwGr. 31
- ErwGr. 32
- ErwGr. 33
- ErwGr. 34
- ErwGr. 35
- ErwGr. 36
- ErwGr. 37
- ErwGr. 38
- ErwGr. 39
- ErwGr. 40
- ErwGr. 41
- ErwGr. 42
- ErwGr. 43
- ErwGr. 44
- ErwGr. 45
- ErwGr. 46
- ErwGr. 47
- ErwGr. 48
- ErwGr. 49
- ErwGr. 50
- ErwGr. 51
- ErwGr. 52
- ErwGr. 53
- ErwGr. 54
- ErwGr. 55
- ErwGr. 56
- ErwGr. 57
- ErwGr. 58
- ErwGr. 59
- ErwGr. 60
- ErwGr. 61
- ErwGr. 62
- ErwGr. 63
- ErwGr. 64
- ErwGr. 65
- ErwGr. 66
- ErwGr. 67
zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/512/EG und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates zur Reform des Visa-Informationssystems ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.