Art. 45b – Mitteilungen

REG_2021_1134 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/512/EG und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates zur Reform des Visa-Informationssystems

(1)Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Behörde mit, die als für die Verarbeitung Verantwortlicher nach Artikel 29 Absatz 4 zu betrachten ist.
(2)Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission und eu-LISA die zuständigen Behörden nach Artikel 6 Absatz 3, die Zugang zum VIS zur Eingabe, Änderung, Löschung oder Abfrage von Daten im VIS haben, und die benannte VIS-Behörde nach Artikel 9d Absatz 1 und Artikel 22b Absatz 14 mit. Drei Monate nach der Inbetriebnahme des VIS gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2021/1134 des Europäischen Parlaments und des Rates (*) veröffentlicht eu-LISA eine konsolidierte Liste der gemäß Unterabsatz 1 dieses Absatzes mitgeteilten Behörden im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission und eu-LISA unverzüglich jegliche Änderung der mitgeteilten Behörden mit. Werden solche Änderungen vorgenommen, so veröffentlicht eu-LISA einmal jährlich eine aktualisierte konsolidierte Liste im Amtsblatt der Europäischen Union. eu-LISA unterhält eine fortlaufend aktualisierte öffentliche Website, auf der diese Informationen bereitgestellt werden.
(3)Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission und eu-LISA ihre benannten Behörden und ihre zentralen Zugangsstellen nach Artikel 22l mit und teilen unverzüglich jegliche diesbezügliche Änderung mit.
(4)Die Kommission veröffentlicht die in den Absätzen 1 und 3 genannten Informationen im Amtsblatt der Europäischen Union. Werden Änderungen der Informationen vorgenommen, so veröffentlicht die Kommission einmal jährlich eine aktualisierte konsolidierte Fassung. Die Kommission unterhält eine fortlaufend aktualisierte öffentliche Website, auf der diese Informationen bereitgestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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