ErwGr. 52

REG_2021_1139 · über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004

Vor dem Hintergrund der Regionalisierung und mit dem Ziel, die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Programmen zu einem strategischen Ansatz zu bewegen, sollte die Kommission die Programmentwürfe bewerten, indem sie – soweit angemessen – die von der Kommission entwickelte Analyse des regionalen Meeresbeckens berücksichtigt, in der die gemeinsamen Stärken und Schwächen hinsichtlich der Verwirklichung der Ziele der GFP aufgezeigt werden. Die Analyse sollte sowohl den Mitgliedstaaten als auch der Kommission als Richtschnur bei der Aushandlung jedes Programms unter Berücksichtigung der regionalen Herausforderungen und Bedürfnisse dienen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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