ErwGr. 22

REG_2021_1147 · zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Aus dem Fonds sollten die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Strategien und dem Ausbau und der Weiterentwicklung von Politiken für legale Migration unterstützt werden und die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der Zuwanderungs- und Integrationsstrategien, -konzepte und -maßnahmen für Drittstaatsangehörige mit legalem Aufenthalt — insbesondere der Unionsinstrumente für legale Migration — sollte gestärkt werden. Ferner sollte aus dem Fonds der Austausch von Informationen und bewährten Vorgehensweisen und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Verwaltungen und Regierungsebenen sowie mit anderen Mitgliedstaaten unterstützt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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