ErwGr. 26

REG_2021_1147 · zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Spezifische Maßnahmen in den Mitgliedstaaten und in den Rückkehrländern zur Unterstützung der Rückkehrer mit besonderem Augenmerk auf ihrem Bedarf im humanitären Bereich und ihrer Schutzbedürftigkeit können die Bedingungen für die Rückkehr und folglich die Wiedereingliederung der Rückkehrer verbessern. Besonderes Augenmerk sollte schutzbedürftigen Personen gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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