ErwGr. 36

REG_2021_1147 · zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Bei der Förderung der Maßnahmen, die durch diesen den Fonds unterstützt werden, sollten die Empfänger von Unionsmitteln Informationen in der bzw. den für die Zielgruppen relevanten Sprache(n) bereitstellen. Damit die Unionsförderung Sichtbarkeit erhält, sollten die Empfänger von Unionsmitteln auf deren Herkunft hinweisen, wenn sie über die Maßnahmen informieren. Zu diesem Zweck sollten die Empfänger sicherstellen, dass alle Mitteilungen, die sich an die Medien und die Öffentlichkeit richten, das Emblem der Union aufweisen und in ihnen ausdrücklich auf die finanzielle Unterstützung der Union hingewiesen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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