ErwGr. 41

REG_2021_1147 · zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Diese Verordnung sollte die Zuweisung von Ausgangsbeträgen für die Programme der Mitgliedstaaten regeln, die sich aus einem in Anhang I festgelegten Pauschalbetrag und einem Betrag auf der Grundlage der Kriterien nach diesem Anhang zusammensetzen und den Bedürfnissen und der Belastung der einzelnen Mitgliedstaaten in den Bereichen Asyl, Migration, Integration und Rückkehr Rechnung tragen. Angesichts der besonderen Bedürfnisse derjenigen Mitgliedstaaten, in denen in den Jahren 2018 und 2019 die meisten Asylanträge pro Kopf gestellt wurden, sollten die Pauschalbeträge für Zypern, Malta und Griechenland erhöht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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