ErwGr. 44

REG_2021_1147 · zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Da sich die Herausforderungen im Bereich Migration stetig wandeln, muss die Zuweisung der Mittel an Veränderungen der Migrationsströme angepasst werden. Um auf dringende Bedürfnisse, Änderungen der Politik und der Unionsprioritäten zu reagieren und die Finanzierung auf Maßnahmen mit einem hohen Mehrwert für die Union auszurichten, sollte im Interesse der Solidarität und Lastenteilung ein Teil der Mittel bei Bedarf für spezifische Maßnahmen, Unionsmaßnahmen, Maßnahmen lokaler und regionaler Behörden, Soforthilfe, Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen sowie für zusätzliche Unterstützung der Mitgliedstaaten zugewiesen werden. Die thematische Fazilität bietet Flexibilität bei der Verwaltung des Fonds und könnte auch über Programme der Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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