ErwGr. 2

REG_2021_1149 · zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit

Die Kommission, der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben in der Europäischen Sicherheitsagenda vom April 2015 gemeinsame Prioritäten für den Zeitraum von 2015 bis 2020 festgelegt, die der Rat in seiner erneuerten Strategie der inneren Sicherheit vom Juni 2015 und das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom Juli 2015 bekräftigt haben, nämlich Verhinderung und Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung, von schwerer und organisierter Kriminalität und von Cyberkriminalität. Diese gemeinsamen Prioritäten wurden in der Mitteilung der Kommission vom 24. Juli 2020 an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „EU-Strategie für eine Sicherheitsunion“ für den Zeitraum von 2020 bis 2025 bekräftigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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