ErwGr. 3

REG_2021_1149 · zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit

In der am 25. März 2017 unterzeichneten Erklärung von Rom bekräftigten die führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten, der Europäische Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission ihr Bekenntnis zum Einsatz für ein sicheres und geschütztes Europa und für den Aufbau einer Union, in der sich alle Bürgerinnen und Bürger sicher fühlen und frei bewegen können, in der die Außengrenzen gesichert sind und eine wirksame, verantwortliche und nachhaltige Migrationspolitik, bei der internationale Normen geachtet werden, zum Tragen kommt, sowie zu einem Europa, das entschlossen gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität vorgeht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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