ErwGr. 6

REG_2021_1149 · zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit

Zur Erreichung dieses Ziels sollten Maßnahmen auf Unionsebene getroffen werden, um Menschen, öffentliche Räume und kritische Infrastrukturen vor zunehmend transnationalen Bedrohungen zu schützen und um die Arbeit der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten zu unterstützen. Terrorismus, schwere und organisierte Kriminalität, umherziehende Kriminelle, Drogen- und Waffenhandel, Korruption, Geldwäsche, Cyberkriminalität, sexuelle Ausbeutung, einschließlich sexueller Ausbeutung von Kindern, hybride Bedrohungen sowie chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen und Menschenhandel zählen neben anderen nach wie vor zu den Herausforderungen für die innere Sicherheit der Union. Die innere Sicherheit ist ein gemeinsames Anliegen, zu dem die Organe der Union, die zuständigen Agenturen der Union und die Mitgliedstaaten gemeinsam beitragen sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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