ErwGr. 46

REG_2021_1149 · zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit

Mischfinanzierungsmaßnahmen beruhen auf Freiwilligkeit und werden aus dem Unionshaushalt unterstützt, wobei nicht rückzahlbare Formen der Unterstützung, rückzahlbare Formen der Unterstützung, oder beide, aus dem Unionshaushalt mit rückzahlbaren Formen der Unterstützung von Förderinstituten, Einrichtungen für Entwicklungsfinanzierung oder anderen öffentlichen Finanzierungsinstitutionen sowie von kommerziellen Finanzinstituten und Investoren kombiniert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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