ErwGr. 36

REG_2021_1153 · zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014

Zwar sind alle digitalen Anbindungsnetze, die mit dem Internet verbunden sind, naturgemäß transeuropäisch, was vor allem auf die Funktionsweise der von ihnen ermöglichten Anwendungen und Dienste zurückzuführen ist, im Rahmen der CEF sollten allerdings vorrangig Maßnahmen unterstützt werden, die eine möglichst große Wirkung auf den digitalen Binnenmarkt erwarten lassen — u. a. wegen ihrer Übereinstimmung mit den in der Strategie für eine Gigabit-Gesellschaft genannten Zielen — sowie auf den digitalen Wandel der Wirtschaft und Gesellschaft, wobei ein festgestelltes Marktversagen und festgestellte Umsetzungshindernisse zu berücksichtigen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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