ErwGr. 24

REG_2021_1173 · zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488

Die in der Vereinigung „European Technology Platform for High-Performance Computing“ (Europäische Technologieplattform für Hochleistungsrechnen — ETP4HPC) vertretenen Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft haben im Jahr 2014 eine vertragliche öffentlich-private Partnerschaft mit der Union geschlossen, die darauf abzielt, in der Hochleistungsrechentechnik eine Führungsposition zurückzuerlangen und ein umfassendes Ökosystem für Hochleistungsrechnen und Quanteninformatik in der Union zu entwickeln. Der Zweck der Partnerschaft besteht darin, eine europäische Wertschöpfungskette von Weltrang im Bereich der Hochleistungsrechentechnik aufzubauen, die weltweit wettbewerbsfähig ist und Synergien zwischen den drei Hauptelementen des Ökosystems für das Hochleistungsrechnen fördert, nämlich technische Entwicklung, Anwendungen und Hochleistungsrecheninfrastruktur. In Anbetracht des Sachverstands der ETP4HPC sowie des Umstands, dass in ihr einschlägige private Akteure aus dem Bereich der Hochleistungsrechentechnik vertreten sind, sollte sie Mitglied des Gemeinsamen Unternehmens werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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