ErwGr. 4

REG_2021_1173 · zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488

Mit der Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) wird die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) geschaffen. Die CEF ermöglicht die Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Rahmen der Politik für die transeuropäischen Netze in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie. Mit der CEF wird insbesondere die Durchführung derjenigen Vorhaben von gemeinsamem Interesse unterstützt, die die Entwicklung und die Errichtung neuer Infrastrukturen und Dienste oder den Ausbau vorhandener Infrastrukturen und Dienste in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie bezwecken. Die CEF leistet einen Beitrag zur Unterstützung der digitalen Vernetzungsinfrastruktur von gemeinsamem Interesse und bringt erhebliche Vorteile für die Gesellschaft mit sich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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