ErwGr. 5

REG_2021_1173 · zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488

In der Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020„Eine europäische Datenstrategie“ wird Europas Strategie für politische Maßnahmen für und Investitionen in die Datenwirtschaft in den nächsten fünf Jahren dargelegt. Dabei wird die Schaffung offener gemeinsamer europäischer Datenräume betont, mit denen für mehr Wachstum und Wertschöpfung gesorgt wird. Durch die Unterstützung der Schaffung solcher gemeinsamer europäischer Datenräume und föderierter, sicherer Cloud-Infrastrukturen würde sichergestellt, dass der Wirtschaft und Gesellschaft mehr Daten zur Nutzung zur Verfügung stehen und die Unternehmen wie auch alle einzelnen Personen die Kontrolle über die von ihnen erzeugten Daten behalten. Das Hochleistungsrechnen und die Quanteninformatik sind wesentliche Elemente, um nahtlose Rechenressourcen mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen zu gewährleisten, die erforderlich sind, um das Wachstum und die Nutzung offener gemeinsamer europäischer Datenräume und föderierter und sicherer Cloud-Infrastrukturen für öffentliche, industrielle und wissenschaftliche Anwendungen zu maximieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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