ErwGr. 20

REG_2021_1229 · über die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang

Zur Optimierung der Wirksamkeit der Unionsunterstützung und zur Vermeidung der Ersetzung möglicher Unterstützung und Investitionen aus alternativen Mitteln sollte die Unterstützung im Rahmen der Fazilität nur für Projekte gewährt werden, die nicht genügend eigene Einnahmen erwirtschaften, mit denen ihre Investitionskosten gedeckt werden können. Diese Einnahmen sollten Einnahmen (ausgenommen Haushaltsübertragungen) umfassen, die unmittelbar mit den im Rahmen des Projekts durchgeführten Tätigkeiten erwirtschaftet werden, wie Verkäufe, Gebühren oder Mautgebühren sowie zunehmende Einsparungen, die durch die Modernisierung bestehender Vermögenswerte erzielt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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