REG_2021_1229 · über die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang
Im Arbeitsprogramm und in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollten spezifische Förderfähigkeitsbedingungen und Gewährungskriterien festgelegt werden. Diese Förderfähigkeitsbedingungen und Gewährungskriterien sollten der Relevanz des Projekts im Zusammenhang mit dem in den Plänen für einen gerechten territorialen Übergang beschriebenen Entwicklungsbedarf, dem allgemeinen Ziel der Förderung der regionalen und territorialen Konvergenz sowie der Bedeutung der Finanzhilfekomponente für die Tragfähigkeit des Projekts Rechnung tragen. In den Arbeitsprogrammen sollten darüber hinaus Gewährungskriterien für den Fall festgelegt werden, dass die Mittel für die Unterstützung der förderfähigen Projekte nicht ausreichen. Vorrang sollte gegebenenfalls anhand der entsprechenden Rangfolge von Kriterien Folgendem eingeräumt werden: Projekten in weniger entwickelten Regionen, Projekten, die einen direkten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Union leisten, und Projekten, die von öffentlichen Stellen, die Pläne zur Dekarbonisierung beschlossen haben, gefördert werden. Die mit dieser Fazilität eingeführte Unionsunterstützung sollte daher nur Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden, bei denen mindestens ein territorialer Plan für einen gerechten Übergang angenommen wurde. In dem Arbeitsprogramm und den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sollten auch die von den Mitgliedstaaten vorgelegten territorialen Pläne für einen gerechten Übergang berücksichtigt werden, um die Kohärenz zwischen den verschiedenen Säulen des Mechanismus sicherzustellen. Zur Optimierung der Wirkung der Fazilität und ihrer Durchführung sollten einzelne im Rahmen der Fazilität geförderte Projekte keine Unterstützung aus anderen Unionsprogrammen erhalten; eine Ausnahme hiervon bildet die Unterstützung für die Vorbereitung von Projekten. Jedoch können bei Vorhaben, die sich aus erkennbar getrennten Projekten zusammensetzen, diese Projekte gemäß den geltenden Förderfähigkeitsregeln aus verschiedenen Unionsprogrammen unterstützt werden.
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