ErwGr. 1

REG_2021_1232 · über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet

Die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) enthält Vorschriften zur Gewährleistung des Rechts auf Privatsphäre und Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beim Datenaustausch im Bereich der elektronischen Kommunikation. Die Richtlinie präzisiert und ergänzt die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (4).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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