ErwGr. 16

REG_2021_1372 · zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Verbots der Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern, ausgenommen Pelztiere, mit tierischem Protein

Mit der Verordnung (EU) 2017/893 der Kommission (9) wurde die Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein aus Insekten und von Mischfuttermitteln, die solches verarbeitetes tierisches Protein enthalten, zur Verfütterung an Tiere in Aquakultur zugelassen. Nachdem Geflügel Insektenfresser und Schweine Allesfresser sind, bestehen keine Bedenken hinsichtlich dieses Einzelfuttermittels. Folglich sollte verarbeitetes tierisches Protein aus Insekten zur Fütterung von Geflügel und Schweinen zugelassen werden, und zwar unter denselben Bedingungen, die für die Fütterung von Tieren in Aquakultur gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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