ErwGr. 15

REG_2021_1372 · zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Verbots der Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern, ausgenommen Pelztiere, mit tierischem Protein

Die Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein von Schweinen für Geflügelfutter und von verarbeitetem tierischem Protein von Geflügel für Schweinefutter sollte wieder zugelassen werden. Für die Sammlung, den Transport und die Verarbeitung dieser Erzeugnisse sollten strenge Anforderungen gelten, und es sollten regelmäßige Probenahmen und Analysen durchgeführt werden, um jegliches Risiko zu vermeiden und eine Kreuzkontamination mit nicht zulässigem Wiederkäuer-Protein und eine Rückführung innerhalb derselben Tierart ausschließen zu können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 15 REG_2021_1372 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 15 REG_2021_1372 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.