ErwGr. 12

REG_2021_1372 · zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Verbots der Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern, ausgenommen Pelztiere, mit tierischem Protein

Das EU-Referenzlaboratorium für tierische Proteine in Futtermitteln (EURL-AP) hat 2012 eine neue DNA-basierte Diagnosemethode (PCR) validiert, mit der Wiederkäuermaterial in Futtermitteln nachgewiesen werden kann. Die Validierung dieser Methode ermöglichte 2013 die Wiederzulassung der Verwendung von verarbeitetem tierischem Nichtwiederkäuer-Protein in Futtermitteln für Tiere in Aquakultur gemäß der Verordnung (EU) Nr. 56/2013 der Kommission (7).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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