ErwGr. 5

REG_2021_1372 · zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Verbots der Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern, ausgenommen Pelztiere, mit tierischem Protein

Am 7. Juni 2018 nahm die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Überarbeitung der quantitativen Risikobewertung des von verarbeiteten tierischen Proteinen ausgehenden BSE-Risikos an (3). In der quantitativen Risikobewertung wurde die BSE-Infektiosität insgesamt viermal niedriger als im Jahr 2011 eingeschätzt, wobei pro Jahr weniger als ein neuer BSE-Fall erwartet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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