REG_2021_1529 · zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)
Das Ziel eines Instruments für Heranführungshilfe besteht darin, die Begünstigten auf die künftige Mitgliedschaft in der Union vorzubereiten und ihren Beitrittsprozess zu unterstützen. Es ist daher von wesentlicher Bedeutung, ein spezielles Instrument für Heranführungshilfe der in Anhang I aufgeführten Begünstigten für den Zeitraum 2021-2027 (IPA III) zur Unterstützung der Erweiterungspolitik zur Verfügung zu haben, wobei sicherzustellen ist, dass seine Ziele und seine Funktionsweise mit den allgemeinen Zielen des auswärtigen Handelns der Union nach Maßgabe des Artikels 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) — einschließlich der Achtung der Grundrechte und Grundprinzipien sowie des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit — im Einklang stehen und sie ergänzen. Das Instrument sollte auch das mit der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) eingerichtete Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI/Europa in der Welt) ergänzen.
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