ErwGr. 16

REG_2021_168 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 im Hinblick auf die Ausnahme bestimmter Devisenkassakurs-Referenzwerte aus Drittstaaten und die Bestimmung von Ersatz-Referenzwerten für bestimmte eingestellte Referenzwerte und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

Wenn ein Mitgliedstaat dem Euro-Währungsgebiet beitritt und ein später auftretender Mangel an Ausgangsdaten für die Berechnung eines nationalen Referenzwerts den Ersatz dieses Referenzwerts erfordert, sollte es für diesen Mitgliedstaat möglich sein den Übergang von diesem nationalen Referenzwert auf einen Ersatz für diesen vorzusehen. Der entsprechende Mitgliedstaat sollte in einem solchen Fall den Status von Verbrauchern als Vertragspartnern berücksichtigen und sicherstellen, dass sie durch einen solchen Übergang nicht in höherem Maße als erforderlich beeinträchtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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