ErwGr. 14

REG_2021_168 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 im Hinblick auf die Ausnahme bestimmter Devisenkassakurs-Referenzwerte aus Drittstaaten und die Bestimmung von Ersatz-Referenzwerten für bestimmte eingestellte Referenzwerte und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

Da der Ersatz für einen Referenzwert Änderungen von auf diesen Referenzwert verweisenden Verträgen oder Finanzinstrumenten im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU erforderlich machen könnte, wenn diese Änderungen für den Einsatz in der Praxis oder für die Anwendung eines solchen Ersatzes für einen Referenzwert notwendig sind, sollte die Kommission ermächtigt werden, die entsprechenden wesentlichen Änderungen, die der Anpassung dienen, im Durchführungsrechtsakt festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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