ErwGr. 11

REG_2021_168 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 im Hinblick auf die Ausnahme bestimmter Devisenkassakurs-Referenzwerte aus Drittstaaten und die Bestimmung von Ersatz-Referenzwerten für bestimmte eingestellte Referenzwerte und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

Die Annahme eines Durchführungsrechtsakts zur Bestimmung eines Ersatzes für einen Referenzwert durch die Kommission die Vertragsparteien nicht daran hindern, sich auf die Anwendung eines anderen Ersatzes für diesen Referenzwert zu einigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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