Art. 13 – Verwendung des Euro

REG_2021_1755 · zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit

Die von den Mitgliedstaaten im Antrag auf einen Finanzbeitrag aus der Reserve an die Kommission angegebenen Beträge lauten auf Euro. Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, rechnen die Beträge im Antrag auf einen Finanzbeitrag aus der Reserve anhand des von der Kommission festgelegten monatlichen Buchungskurses in dem Monat, in dessen Verlauf die Ausgaben in den Rechnungsführungssystemen der für die Verwaltung des Finanzbeitrags aus der Reserve zuständigen Stelle oder Stellen gebucht wurden, in Euro um.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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