ErwGr. 6

REG_2021_1767 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft

Mit dem Beschluss (EU) 2018/881 (5) forderte der Rat eine Untersuchung der Möglichkeiten der Union zur Berücksichtigung der Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Århus in der Rechtssache ACCC/C/2008/32, auf den erforderlichenfalls ein Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 folgen sollte. Darüber hinaus forderte das Europäische Parlament in seinen Entschließungen vom 15. November 2017 zu einem Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft (6), vom 16. November 2017 zur Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik (7) und vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“ (8) eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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