ErwGr. 8

REG_2021_1767 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft

Die in der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 vorgesehene Beschränkung der internen Überprüfung auf Verwaltungsakte zur Regelung von Einzelfällen ist der wichtigste Unzulässigkeitsgrund für Anträge auf interne Überprüfung von im Umweltschutz tätigen Nichtregierungsorganisationen, die eine interne Überprüfung nach Artikel 10 der genannten Verordnung auch im Fall von Verwaltungsakten mit umfassenderem Anwendungsbereich anstreben. Daher muss der Anwendungsbereich des in jener Verordnung festgelegten Verfahrens der internen Überprüfung auf Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung ausgeweitet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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