Art. 63a – Anwendbarkeit

REG_2021_177 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 in Bezug auf die Einführung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch

Artikel 6a findet auf das Vereinigte Königreich oder im Vereinigten Königreich keine Anwendung. Wird in dem genannten Artikel auf die Mitgliedstaaten verwiesen, so schließt dieser Verweis das Vereinigte Königreich nicht ein.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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