ErwGr. 2

REG_2021_177 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 in Bezug auf die Einführung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch

Am 17. November 2017 proklamierten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission gemeinsam die europäische Säule sozialer Rechte (im Folgenden „Säule“) als Reaktion auf die sozialen Herausforderungen in der Union. Die Säule umfasst zwanzig Grundsätze, die sich drei Kategorien zuordnen lassen: Chancengleichheit und Zugang zum Arbeitsmarkt, faire Arbeitsbedingungen sowie sozialer Schutz und soziale Inklusion. Diese zwanzig Grundsätze sollten als Richtungsgeber für die Maßnahmen zur Bewältigung der Krise im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch dienen, damit eine sozial gerechte und stabile Erholung gewährleistet ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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