ErwGr. 4

REG_2021_177 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 in Bezug auf die Einführung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch

Die COVID-19-Krise hat besonders nachteilige Auswirkungen auf den Fonds und auf die Fähigkeit von Partnerorganisationen, denjenigen Unterstützung zukommen zu lassen, die von der Krise am stärksten betroffen sind. Seit der Fonds 2014 eingerichtet wurde, konnten damit jährlich 13 Mio. Menschen unterstützt werden, darunter rund 4 Mio. Kinder. Leider hat die Zahl der unter Nahrungsmittelmangel und materieller Entbehrung leidenden Menschen aufgrund der Krise zugenommen, und die am stärksten benachteiligten Personen sind besonderen Risiken und weiterer wirtschaftlicher Not ausgesetzt. Ferner gefährdet die Krise die gesellschaftliche Inklusion der am stärksten benachteiligten Personen zusätzlich. Daher haben die Mitgliedstaaten einen erhöhten Bedarf an einer Unterstützung aus dem Fonds.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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