Art. 5

REG_2021_1901 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Statistiken über die Kosten der Gesundheitsversorgung und ihre Finanzierung

Die Mitgliedstaaten übermitteln die erforderlichen Referenzmetadaten insbesondere in Bezug auf:
a)die Datenquellen und deren Erfassungsbereich;
b)die angewandten Erstellungsmethoden;
c)Angaben zu den Merkmalen der nationalen Gesundheitsausgaben und der spezifischen Finanzierung der Mitgliedstaaten sowie Abweichungen von den Definitionen in Anhang I;
d)Verweise auf nationale Rechtsvorschriften, wenn sie die Grundlage für die Gesundheitsausgaben und deren Finanzierung bilden;
e)Angaben zu etwaigen Änderungen der in Anhang I genannten statistischen Konzepte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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