ErwGr. 6

REG_2021_1925 · zur Änderung bestimmter Anhänge der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 im Hinblick auf die Anforderungen für das Inverkehrbringen bestimmter Insektenprodukte und auf die Anpassung einer Einschlussmethode

Da der im Austrittsabkommen vorgesehene Übergangszeitraum am 31. Dezember 2020 endete, sollte Anhang IX Kapitel V Abschnitt 2 Buchstabe B Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 geändert werden, um den Verweis auf das Vereinigte Königreich in der Liste der Mitgliedstaaten, die die Einschlussmethode anwenden dürfen, durch den Verweis auf das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland zu ersetzen. Ferner sollten die Verweise auf das Vereinigte Königreich in Anhang IX Kapitel V Abschnitt 2 Buchstabe A der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und in Tabelle 3 in Anhang XIV Kapitel II Abschnitt 11 der genannten Verordnung gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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