Art. 101 – Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten

REG_2021_2116 · über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

(1)Unbeschadet der Artikel 98, 99 und 100 erheben die Mitgliedstaaten und die Kommission personenbezogene Daten, um ihren Verpflichtungen betreffend Verwaltung, Kontrolle, Prüfung, Überwachung und Evaluierung nachzukommen, die ihnen von dieser Verordnung – insbesondere durch Titel II Kapitel II, Titel III Kapitel III und IV, Titel IV und Titel V Kapitel III – auferlegt werden, sowie für statistische Zwecke und verarbeiten diese Daten nicht auf eine mit diesen Zwecken unvereinbare Weise.
(2)Werden personenbezogene Daten für die Zwecke der Überwachung und Evaluierung gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 sowie für statistische Zwecke verarbeitet, so werden sie anonymisiert.
(3)Personenbezogene Daten müssen im Einklang mit den Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 verarbeitet werden. Insbesondere dürfen solche Daten nicht in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der Personen, die sie betreffen, für eine längere Zeit ermöglicht, als es für die Zwecke, für die die Daten erhoben wurden oder weiterverarbeitet werden, erforderlich ist; dabei sind die im geltenden Unionsrecht und nationalen Recht festgelegten Mindestfristen für die Dauer der Speicherung zu berücksichtigen.
(4)Die Mitgliedstaaten unterrichten die betroffenen Personen davon, dass ihre personenbezogenen Daten von nationalen Stellen oder Unionsstellen in Einklang mit Absatz 1 verarbeitet werden können und ihnen in diesem Zusammenhang die Datenschutzrechte gemäß den Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 zustehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 101 REG_2021_2116 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 101 REG_2021_2116 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.