Art. 76 – Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit diesem Kapitel

REG_2021_2116 · über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

(1)Dieses Kapitel enthält spezifische Vorschriften zur Prüfung der Geschäftsunterlagen von Stellen, die direkt oder indirekt mit dem Finanzierungssystem des EGFL im Zusammenhang stehende Zahlungen erhalten oder tätigen, bzw. der Vertreter dieser Stellen (im Folgenden „Unternehmen“), um festzustellen, ob die Geschäftsvorgänge, die Bestandteil des Finanzierungssystems des EGFL sind, tatsächlich und ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
(2)Dieses Kapitel gilt nicht für Interventionen, die unter das in Kapitel II dieses Titels genannte integrierte System und unter Titel III Kapitel III der Verordnung (EU) 2021/2115 fallen. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 102 delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen diese Verordnung durch ein Verzeichnis der Interventionen ergänzt wird, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und ihrer Kontrollanforderungen nicht für zusätzliche Ex-post-Kontrollen in Form einer Prüfung der Geschäftsunterlagen geeignet sind und daher einer Prüfung im Sinne dieses Kapitels nicht unterliegen.
(3)Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck a) „Geschäftsunterlagen“ sämtliche Bücher, Register, Aufzeichnungen und Belege, die Buchhaltung, die Fertigungs- und Qualitätsunterlagen, die die gewerbliche Tätigkeit des Unternehmens betreffende Korrespondenz und Geschäftsdaten jedweder Form, einschließlich elektronisch gespeicherter Daten, soweit diese Unterlagen bzw. Daten in direkter oder indirekter Beziehung zu den in Absatz 1 genannten Geschäftsvorgängen stehen; b) „Dritter“ jede natürliche oder juristische Person, die zu den im Rahmen des Finanzierungssystems des EGFL durchgeführten Geschäftsvorgängen in direkter oder indirekter Beziehung steht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 76 REG_2021_2116 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 76 REG_2021_2116 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.