ErwGr. 3

REG_2021_2259 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 durch Verlängerung der Übergangsregelung für Verwaltungsgesellschaften, Investmentgesellschaften und Personen, die über Anteile von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und Nicht-OGAW beraten oder diese verkaufen

Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission (5) ergänzt die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 durch Festlegung technischer Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung und den Inhalt der Basisinformationsblätter, deren Standardformat, die Methodik für die Darstellung von Risiko und Rendite und zur Berechnung der Kosten, die Bedingungen und die Mindesthäufigkeit für die Überprüfung der Informationen in den Basisinformationsblättern und die Bedingungen für die Bereitstellung der Basisinformationsblätter an Kleinanleger.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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