ErwGr. 28

REG_2021_2280 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels und der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates

Nach Inkrafttreten der Abschaffung dieser Ausnahmen ist zu erwarten, dass diese Änderungen eine gewisse Zeit lang zu einer Zunahme der Anträge auf Bescheinigungen führen werden, die dann als neue Anforderung für kommerzielle Aktivitäten mit Elefanten-Elfenbein erforderlich sind. Der Zeitraum, innerhalb dessen die Anträge auf solche Bescheinigungen von den Vollzugsbehörden der Mitgliedstaaten zu bearbeiten sind, sollte aus diesem Grund während des ersten Jahres nach Inkrafttreten dieser Verordnung verlängert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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